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Die
Hochries - Privatklinik
ist eine private Fachklinik und nach § 30 GeweO anerkannt.
Die Klinik
unterliegt nicht den Bestimmungen der Bundespflegesatzverordnung und
unterhält keine Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Die
Behandlung erfolgt grundsätzlich auf privatärztlicher Grundlage, das heißt,
dem Patienten wird nach erfolgter Behandlung eine Privatabrechnung
zugestellt.
Grundlage für die Leistungsabrechnung ist die GOÄ, sowie der
bundesweite Fallpauschalenkatalog bei belegärztlicher Versorgung, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Vor Behandlungsbeginn wird eine
Honorarvereinbarung abgeschlossen.

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